Erfolg haben heißt Verzichten können

Was hat Erfolg mit Verzicht zu tun? Dieser Zusammenhang ist vielleicht nicht auf den ersten Blick erkennbar. Aber schon bei Kleinkindern kann man durch einen einfachen Test deren zukünftiges Erfolgspotential testen.

Marshmallow-TestDer Versuch

Kindern wurde ein Marschmallow hingestellt und ihnen wurde gesagt, dass sie ihn essen dürfen, wenn sie wollen. Wenn sie aber 15 Minuten warten und den Marshmallow nicht essen, bekommen sie einen zweiten.

Dann wurden die Kinder alleine im Raum gelassen und mit der Kamera beobachtet.

Erstes Ergebnis: 15 Minuten sind für 4-jährige Kinder in Versuchung eine schrecklich lange Zeit, wie auch das Video zeigt (ist es gemein, wenn der Kampf der Kleinen amüsiert?):

Jetzt kommt aber das Spannende an diesem Experiment. Nach vielen Jahren wurde geguckt, was aus den Kindern geworden ist und das interessante Ergebnis ist:

Die Kinder, die auf die sofortige Lustbefriedigung verzichten konnten für den versprochenen Gewinn, waren im Leben später signifikant erfolgreicher, als die Kinder, die sich der Versuchung hingaben und die Zeit nicht abwarten konnten.

Übersetzt heißt dies: Die Fähigkeit Belohnungen aufzuschieben ist eine Grundlage für Erfolg.

In diesem Sinne: überprüfe dein Mindset, setze deine Ziele – es lohnt sich, Warten zu können, es lohnt sich durchzuhalten…

Dieser Artikel ist inspiriert von der Sendung “Ebert und Hirschhausen – der dritte Bildungsweg” (WDR) vom 16.07.2012.

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Neue Regelung im e:Commerce

Es wurde schon oft kommuniziert, aber durch eine eMail wurde ich heute Morgen darauf aufmerksam gemacht, wie nah der Termin schon gerückt ist und deshalb zitiere ich die Mail in großen Teilen hier einmal:

Am 1. August 2012 tritt die sogenannte “Button-Lösung” in Kraft, die der Bundestag im Mai beschlossen hat. Der Beschluss soll Shopbetreiber dazu verpflichten, Verbrauchern bestimmte Informationen klarer als bisher zur Verfügung zu stellen.

Dabei betrifft die neue Gesetzesänderung nicht nur Betreiber von Online-Shops. Auch Anbieter von Auktionshäusern, Onlinetools oder Premiummitgliedschaften sind betroffen. Damit rücken auch unberechtigte Abmahnungen wieder gefährlich nahe!

Mit der Gesetzesänderung sollen Verbraucher, die online einkaufen, unmissverständlich darüber informiert werden, dass der Kauf mit finanziellen Verpflichtungen vebunden ist. Diese Information muss auf dem Button stehen, auf den der Käufer vor dem Kaufvorgang klickt. Formulierungen wie “Weiter” oder “Jetzt bestellen” sind daher zukünftig nicht mehr erlaubt. Zulässig sind nach den Gesetzänderungen folgende Formulierungen:

  • “Kaufen”
  • “Kostenpflichtig bestellen”
  •  ”Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen”

Die Beschriftung muss außerdem “gut lesbar” sein, der Button darf keine weiteren Zusätze als die Beschriftung enthalten und darf nicht zu kontrastarm gestaltet sein.

Darüber hinaus wird der Unternehmer verpflichtet, “dem Verbraucher, unmittelbar bevor dieser seine Bestellung abgibt, wesentliche Vertragsinformationen klar und verständlich zur Verfügung zu stellen”. Der Begriff “unmittelbar” ist sowohl zeitlich als auch räumlich gemeint. Das bedeutet, die wesentlichen Informationen müssen direkt über dem Bestellbutton stehen:

  • Genaue Beschreibung des Produkts: “Informationen über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung”
  • Angabe über den “Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung”, inklusive “gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten”
  • Die Mindestlaufzeit des Vertrages bei einem Dauerschuldverhältnis

Bei Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Pflichten kommt kein Vertrag zustande. Außerdem kann der Shopbetreiber wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt werden, wenn er den Informationspflichten nicht nachkommt oder den Bestellbutton nicht entsprechend beschriftet.

Ausgenommen von der neuen Regelung sind sogenannte B2B-Verträge zwischen Unternehmern. Das Gesetz gilt nur für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern.

Die in der eMail vorgeschlagene Lösung ist,  die Webseiten zu anonymisieren. Dies halte ich nicht für zielführend, denn einerseits kann man ja auch leicht die geforderten Änderungen einfach umsetzen, was sinnvoller ist als gesetzlicher Vorgaben zu umgehen; andererseits schafft man beim Kunden sicher kein Vertrauen, wenn man sich als Betreiber “versteckt”…

Über den Sinn bzw. Unsinn dieser Regelung soll hier nicht diskutiert werden auch wenn wieder deutlich wird, wie leicht es ist, dass Politiker und “Fachidioten” oder besser: Betriebsblinde über das Ziel hinaus schießen.

Denn es ist eine Sache, dass man verhindern möchte, dass der Kaufvorgang versteckt in den AGB zu finden ist und viele in Abofallen geraten sind, die auf “kostenlos Probieren” geklickt haben oder ob man unterstellt, dass der Internetnutzer in seinem So-sein geistig so frei von Denkfähigkeit sei, dass er nicht verstehen kann, dass “Bestellen” bedeutet, dass man auch Zahlen muss – vor allem wenn neben dem Produkt Preise stehen…

Aber es hilft wenig, sich darüber aufzuregen, stellt eure Buttons um und verkauft kostenpflichtig ;)

Nachtrag (31.07.):
Habe gerade eine Seite entdeckt, auf der kostenlos ein paar Buttons angeboten werden. Die Buttons werden vom Business Robin Hood, Dejan Novakovic, angeboten.

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Umsatz mit Pinterest explodieren lassen

Endlich ist es wieder soweit. die neueste Ausgabe von Internethandel ist da! Und sie beschäftigt sich mit dem “neuen” sozialen Netzwerk Pinterest und erklärt, warum es sich mit facebook & twitter messen kann, wie Pinterest funktioniert und gibt Tipps, wie man es in der Praxis nutzt.

In Amerika ist das Netzwerk bereits im Kreis der Großen aufgenommen und auch in Deutschland ist es stark im Kommen. Ich muss zugeben, dass ich den großen Sinn von Pinterest bisher nicht durchschaut habe. Gut, ich kann Bilder und Videos teilen und an verschieden Pinnwände heften. Aber was soll das bringen?

Die USA-Zahlen von Pinterest machen den Nutzen aber deutlicher: Platz 16 der meistbesuchten Seiten, 80% weibliche Nutzer mit außergewöhnlich hoher Kaufbereitschaft. Daraus folgt eine 10% höhere Kaufwahrscheinlichkeit via Pinterest als über facebook, twitter oder LinkedIn, bei mit rund 80US$ doppelt großem Warenkorb!

Das sind sicher Zahlen, die einen Online-Händler aufhorchen lassen.

Und deshalb sind auch die 10 Tipps für mehr Umsatz durch Pinterest von Internethandel.de so lesenswert…

Im “SEO-Kurs” geht es diesmal um die Bedürfnisse der Suchmaschienen und hier um die richtige Nutzung von HTML-Tags aber auch um die Keyword-Dichte.

Sehr interessant fand ich auch die Geschichte über das Internet StartUp mymuesli und die Rechtstipps zur 40€-Klausel beim Widerrufsrecht und zum Schutz vor Abmahnungen.

Die Titelgeschichte handelt übrigens über das Thema Drop-Shipping, über das ich hier im Blog aber schon berichtete. (Dass dieses Thema bei Internethandel.de deutlich ausführlicher behandelt wird muss ich sicher nicht extra erwähnen… siehe Leseprobe)

 

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